Urkundentext

Alles, was von Menschen beschlossen wird, wird vergehen, wenn es nicht schriftlich und durch Zeugen festgehalten wird. Daher geben wir: Sigfrid von Widigenstein und Witekind, Graf von Battenberg, Brüder, dies zur Kenntnis: Herr Bruno, Ritter von Gerwingshagen, und Bruno, sein Sohn, sind an uns persönlich herangetreten und haben uns das Gericht über zwei Dörfer, nämlich Winterscheid und Leytenscheid, das die zwei allein von uns in Pacht gehabt haben, wieder überlassen (resignasse) und uns mit aller Inständigkeit angefleht, eben dieses Gericht, der Kirche in Hegene und den Brüdern daselbst, die dem Herrn dienen, zu überlassen. Zur Entschädigung sind uns und unseren Nachfolgern 10 Solidi bei der Linde in Momberg darzubieten, die als Darlehen wieder an Bruno Vater und Sohn zurückgehen. Wie erfüllen ihren Wunsch gern zum dauernden Besitz der Kirche." Geschehen Wittgenstein und Wetter A.D. 1265 folgen Zeugen und Siegel